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Bewerber

Freelance Kurskonzept Präventionssport

bei Robin (Überall)

Für die Zulassung bei den gesetzlichen Krankenkassen als Präventionskursleiter muss ein Kurskonzept entsprechend dem Präventionsleitfaden nach § 20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000
in der Fassung vom 2. Juni 2008 vorgelegt werden und alle notwendigen Anträge gestellt werden.

D.h. jede Kursstunde wird inhaltlich, methodisch und zeitlich strukturiert in Tabellenform forgelegt.
Der Auftrag betrifft: 1. Nordic Walking (Grundkurs); 2.Rückenschule

Die Kontaktaufnahme zur Zulassung meiner Kurse richtet sich an die AOK plus, VDEK, GEK und BKK



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Erstellt am 21-07-2009
Angeschaut: 270 mal